B 196
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg. nicht übersteigt. Vorraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B Fahrerschulung „B196“ Inhalte der Fahrerschulung B 196: 4 x 90 Minuten Klassenspezifischer Theorie-Unterricht Motorrad Mindestens 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung mit folgenden Inhalten: o Fahrzeugbeherrschung (diverse Grundfahraufgaben, wie z.B. Gefahrbremsung, Ausweichübungen, verschiedene Slaloms, usw.) o Fahren im Realverkehr incl. Überlandfahrten und Autobahn Wenn sich der Fahrlehrer davon überzeugt hat, dass der Kursteilnehmer sicher am Verkehr teilnehmen kann, stellt er eine Bescheinigung aus (bei Bedarf müssen evtl. zusätzliche Fahrstunden erteilt werden). Aufgrund dieser Bescheinigung kann dann bei der zuständigen Behörde die Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitert werden. Was wird bei der Behörde benötigt: Biometrisches Passbild Bescheinigung der Fahrschule Personalausweis + Führerschein Achtung: 1. Diese Eintragung gilt nur in Deutschland ! 2. Keine Aufstiegsprüfung auf A 2 nach 2 Jahren möglich !
Fahrschule Heck - Im Kirschgarten 2B - 91322 Gräfenberg - Tel.: 09192/998193 - Info@heck-fahrschule.de
B 196
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg. nicht übersteigt. Vorraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B Fahrerschulung „B196“ Inhalte der Fahrerschulung B 196: 4 x 90 Minuten Klassenspezifischer Theorie- Unterricht Motorrad Mindestens 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung mit folgenden Inhalten: o Fahrzeugbeherrschung (diverse Grundfahraufgaben, wie z.B. Gefahrbremsung, Ausweichübungen, verschiedene Slaloms, usw.) o Fahren im Realverkehr incl. Überlandfahrten und Autobahn Wenn sich der Fahrlehrer davon überzeugt hat, dass der Kursteilnehmer sicher am Verkehr teilnehmen kann, stellt er eine Bescheinigung aus (bei Bedarf müssen evtl. zusätzliche Fahrstunden erteilt werden). Aufgrund dieser Bescheinigung kann dann bei der zuständigen Behörde die Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitert werden. Was wird bei der Behörde benötigt: Biometrisches Passbild Bescheinigung der Fahrschule Personalausweis + Führerschein Achtung: 1. Diese Eintragung gilt nur in Deutschland ! 2. Keine Aufstiegsprüfung auf A 2 nach 2 Jahren möglich !
Fahrschule Heck - Im Kirschgarten 2B - 91322 Gräfenberg Tel.: 09192/998193 - Info@heck-fahrschule.de