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LANDWIRTSCHAFTSKLASSE
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h, Kombinationen mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h, auch Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhängern.
Mindestalter: 16
Vorbesitz: keiner
Befristung: keine
Einschluss: keiner
Unterrichtsinhalte Theorie:
-
12 Doppelstunden Grundstoff
-
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Keine praktische Ausbildung erforderlich
Klasse L
Klasse L
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