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PKW - KLASSEN

Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis 3500 kg zGM*

 

bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz

 

Außerdem dürfen mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B alle Anhänger bis 750kg zGM* mitgeführt werden. Bei Anhängern mit einer zGM* von mehr als 750 kg ist die zGM* der Kombination auf 3.500 kg beschränkt.

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF 17)

Vorbesitz: keiner

Befristung: 15 Jahre

 

Einschluss: AM, L

 

Unterrichtsinhalte Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig vom individuellen Lernfortschritt)

Ausbildung und Prüfung finden auf einem Schaltfahrzeug statt! 

 

Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

*zGM : zulässige Gesamtmasse

Klasse B

Klasse B

Klasse B 78

Klasse B 78

Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis 3500 kg zGM*

 

bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz

 

Außerdem dürfen mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B 78 alle Anhänger bis 750kg zGM* mitgeführt werden. Bei Anhängern mit einer zGM* von mehr als 750 kg ist die zGM* der Kombination auf 3.500 kg beschränkt.

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF 17)

Vorbesitz: keiner

Befristung: 15 Jahre

 

Einschluss: AM, L

Beschränkung: Fahrerlaubnis ausschließlich für Automatikfahrzeuge

 

Unterrichtsinhalte Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig vom individuellen Lernfortschritt)

Ausbildung und Prüfung finden auf einem Automatikfahrzeug statt! 

 

Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

*zGM : zulässige Gesamtmasse

Klasse B 197

Klasse B 197

Ausbildung und Prüfung auf dem Automatik-Auto.

In die Ausbildung integriert: mindestens 10 Std. + 15 min. Testfahrt auf dem Schaltgetriebe.

 

Nach Erfolgreicher Prüfung erhältst Du die Erlaubnis Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Automatik- UND Schaltgetriebe zu fahren !

 

Weitere Infos hier:

A5 B197 (2).png
A5 B197 (1).png

Klasse B 96

Fahrerschulung B 96 - Klasse B mit Schlüsselzahl 96

 

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM*.

zGM* des Gespannes: 3.500 kg bis 4.250 kg

Mindestalter : 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei BF17

Vorbesitz: Klasse B bzw. BF17

Befristung: 15 Jahre

 

Theoretische Ausbildung:

Die theoretische Schulung umfasst mindestens 2 1/2 Stunden (á 60Min.) und dient in erster Linie zur Auffrischung theoretischer Kenntnisse, sowie der Ausbildung praktischer Fähigkeiten im Umgang mit den Fahrzeugkombinationen.

 

Themen wie z.B. richtige Beladung, Fahrzeugdynamik, Verkehrsvorschriften, Kupplungsmechanismus, etc. werden behandelt.

 

Praktische Ausbildung:

Die praktische Schulung umfasst mindestens 3 1/2 Stunden (á 60Min.) und besteht hauptsächlich aus folgenden Übungen: Beschleunigen, Verzögern, Wenden, Spurwechsel, Bremsen und Ausweichen, An- und Abkuppeln, Einparken.

 

Fahrpraktische Übungen:

Die fahrpraktische Übung umfasst mindestens 1 Stunde (á 60Min.). Themen wie die Vorbereitung und Kontrolle auf Verkehrs- und Betriebssicherheit, spezielle Fahrübungen, sowie Verhaltensweisen im Straßenverkehr werden gelehrt.

 

Die Fahrschülerin/ der Fahrschüler erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrschulung. Diese ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Dort wird dann die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eingetragen.

 

*zGM: zulässige Gesamtmasse

Klasse B 96

Klasse BE

Klasse BE

Kraftwagen der Klasse B (bis 3.500kg zGM*) mit Anhänger über 750kg und bis 3.500 kg zGM*.

Maximales zGM* des gesamten Gespannes: 7.000 kg

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF 17)

Vorbesitz: B

Befristung: 15 Jahre

 

Einschluss: keiner

 

Theoretische Ausbildung:

ist nicht vorgeschrieben

 

Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig vom individuellen Lernfortschritt)

 

Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • 3 Fahrstunden Überland

  • 1 Fahrstunde Autobahn

  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

 

*zGM: zulässige Gesamtmasse

Klasse BF-17

BF 17

"Begleitetes Fahren mit 17"

 

Mindestalter: 17 Jahre

Vorbesitz: keiner

Befristung: bis zum 18.Lebensjahr nur mit Begleitperson; danach ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet

Beginn der Ausbildung: frühestens mit 16 ½ Jahren

 

Kraftfahrzeuge, sowie theoretische und praktische Unterrichtsinhalte entsprechen der Klasse B.

 

Einschluss: AM, L

 

Durch das "Begleitete Fahren mit 17" soll sich die Sicherheit von jungen Fahranfängern erhöhen. Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist allerdings an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18.Geburtstag dürfen junge Fahrer/innen nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.

  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eintragen sein.

  • Es können auch mehrere Begleitpersonen benannt werden.

  • Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

  • Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sein.

  • Die Begleiter dürfen maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister haben.

  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Im weiteren Ausland dürfen die Jugendlichen noch nicht selber fahren.

 

Nach Vollendung des 18.Lebensjahres wird von der zuständigen Führerscheinstelle der EU-Kartenführerschein ausgehändigt und die Fahrerlaubnis erteilt.

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