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ZWEIRAD - KLASSEN

Mofafahrer (Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25km/h bbH, einsitzig) benötigen eine Prüfbescheinigung.

 

Die Prüfung selbst besteht aus einer theoretischen Prüfung.

 

Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.

 

Für den Erwerb der Mofa prüfbescheinigung muss kein Antrag bei der Verwaltungsbehörde gestellt werden. Es genügt, bei der Prüfung ein Lichtbild und einen Personalausweis oder Kinderausweis vorzulegen.

 

Unterrichtsinhalte Theorie:

  • 6 Doppelstunden

 

Unterrichtsinhalte Praxis:

  • Eine Doppelstunde Einweisung und Fahren im Einzelunterricht

      oder

  • Zwei Doppelstunden Einweisung und Fahren im Gruppenunterricht

Mofa

Mofa

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine (höchstens 4kW) oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

 

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz: keiner

Befristung: 15 Jahre

Einschluss: keiner

 

Unterrichtsinhalte Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von dem individuellen Lernfortschritt)

Klasse AM

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

 

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: keiner

Befristung: 15 Jahre

Einschluss: AM

 

Unterrichtsinhalte Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt)

 

Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Klasse A1

Klasse A2

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) bis 35kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

 

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: keiner

Befristung: 15 Jahre

Einschluss: A1, AM

 

Unterrichtsinhalte Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt)

 

Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Bei Vorbesitz von A 1 (Erteilung vor weniger als 2 Jahren):

  • 3 Fahrstunden Überland

  • 2 Fahrstunden Autobahn

  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

 

Beim Aufstieg der Klasse A1nach Klasse A2 ist bei mindestens 2 jährigem Vorbesitz keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Ebenso muss kein Theorieunterricht besucht werden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch vor der praktischen Prüfung von den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen des Fahrerlaubnisbewerbers überzeugen.

Klasse A2

Klasse A

Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) über 44kW Motorleistung

 

Mindestalter: 24 Jahre bei direktem Zugang

Mindestalter:21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit Leistung über 15 kW

Mindestalter: 20 Jahre bei Vorbesitz A2 von mehr als 2 Jahren

Befristung: 15 Jahre

Einschluss: A2, A1, AM

 

Unterrichtsinhalte Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Unterrichtsinhalt Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt)

 

Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Bei Vorbesitz A 2 (Erteilung vor weniger als 2 Jahren):

  • 3 Fahrstunden Überland

  • 2 Fahrstunden Autobahn

  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

 

Beim Aufstieg der Klasse A2 nach Klasse A ist bei mindestens 2 jährigem Vorbesitz keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Ebenso muss kein Theorieunterricht besucht werden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch vor der praktischen Prüfung von den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen des Fahrerlaubnisbewerbers überzeugen.

Klasse A
Klasse B196

Klasse B196

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg. nicht übersteigt.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre

  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

  • Fahrerschulung „B196“

 

Inhalte der Fahrerschulung B 196:

  • 4 x 90 Minuten Klassenspezifischer Theorie-Unterricht Motorrad

  • Mindestens 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung mit folgenden Inhalten:

         -   Fahrzeugbeherrschung (diverse Grundfahraufgaben, wie z.B. Gefahrbremsung, Ausweichübungen,                     verschiedene Slaloms, usw.)

         -   Fahren im Realverkehr incl. Überlandfahrten und Autobahn

 

Wenn sich der Fahrlehrer davon überzeugt hat, dass der Kursteilnehmer sicher am Verkehr teilnehmen kann, stellt er eine Bescheinigung aus (bei Bedarf müssen evtl. zusätzliche Fahrstundenerteilt werden).

 

Aufgrund dieser Bescheinigung kann dann bei der zuständigen Behörde die Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitert werden.

 

Was wird bei der Behörde benötigt:

  • Biometrisches Passbild

  • Bescheinigung der Fahrschule

  • Personalausweis + Führerschein

 

Achtung:

  1. Diese Eintragung gilt nur in Deutschland !

  2. Keine Aufstiegsprüfung auf A 2 nach 2 Jahren möglich !

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