ZWEIRAD - KLASSEN
Mofafahrer (Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25km/h bbH, einsitzig) benötigen eine Prüfbescheinigung.
Die Prüfung selbst besteht aus einer theoretischen Prüfung.
Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.
Für den Erwerb der Mofa prüfbescheinigung muss kein Antrag bei der Verwaltungsbehörde gestellt werden. Es genügt, bei der Prüfung ein Lichtbild und einen Personalausweis oder Kinderausweis vorzulegen.
Unterrichtsinhalte Theorie:
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6 Doppelstunden
Unterrichtsinhalte Praxis:
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Eine Doppelstunde Einweisung und Fahren im Einzelunterricht
oder
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Zwei Doppelstunden Einweisung und Fahren im Gruppenunterricht
Mofa
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine (höchstens 4kW) oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: 15 Jahre
Einschluss: keiner
Unterrichtsinhalte Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von dem individuellen Lernfortschritt)
Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: 15 Jahre
Einschluss: AM
Unterrichtsinhalte Theorie:
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12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
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4 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt)
Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
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5 Fahrstunden Überland
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4 Fahrstunden Autobahn
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3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Klasse A2
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) bis 35kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: 15 Jahre
Einschluss: A1, AM
Unterrichtsinhalte Theorie:
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12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
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4 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt)
Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
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5 Fahrstunden Überland
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4 Fahrstunden Autobahn
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3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A 1 (Erteilung vor weniger als 2 Jahren):
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3 Fahrstunden Überland
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2 Fahrstunden Autobahn
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1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Beim Aufstieg der Klasse A1nach Klasse A2 ist bei mindestens 2 jährigem Vorbesitz keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Ebenso muss kein Theorieunterricht besucht werden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch vor der praktischen Prüfung von den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen des Fahrerlaubnisbewerbers überzeugen.
Klasse A
Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) über 44kW Motorleistung
Mindestalter: 24 Jahre bei direktem Zugang
Mindestalter:21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit Leistung über 15 kW
Mindestalter: 20 Jahre bei Vorbesitz A2 von mehr als 2 Jahren
Befristung: 15 Jahre
Einschluss: A2, A1, AM
Unterrichtsinhalte Theorie:
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12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
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4 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalt Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt)
Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
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5 Fahrstunden Überland
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4 Fahrstunden Autobahn
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3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz A 2 (Erteilung vor weniger als 2 Jahren):
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3 Fahrstunden Überland
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2 Fahrstunden Autobahn
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1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Beim Aufstieg der Klasse A2 nach Klasse A ist bei mindestens 2 jährigem Vorbesitz keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Ebenso muss kein Theorieunterricht besucht werden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch vor der praktischen Prüfung von den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen des Fahrerlaubnisbewerbers überzeugen.
Klasse B196
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg. nicht übersteigt.
Voraussetzungen:
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Mindestalter 25 Jahre
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Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
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Fahrerschulung „B196“
Inhalte der Fahrerschulung B 196:
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4 x 90 Minuten Klassenspezifischer Theorie-Unterricht Motorrad
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Mindestens 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung mit folgenden Inhalten:
- Fahrzeugbeherrschung (diverse Grundfahraufgaben, wie z.B. Gefahrbremsung, Ausweichübungen, verschiedene Slaloms, usw.)
- Fahren im Realverkehr incl. Überlandfahrten und Autobahn
Wenn sich der Fahrlehrer davon überzeugt hat, dass der Kursteilnehmer sicher am Verkehr teilnehmen kann, stellt er eine Bescheinigung aus (bei Bedarf müssen evtl. zusätzliche Fahrstundenerteilt werden).
Aufgrund dieser Bescheinigung kann dann bei der zuständigen Behörde die Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitert werden.
Was wird bei der Behörde benötigt:
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Biometrisches Passbild
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Bescheinigung der Fahrschule
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Personalausweis + Führerschein
Achtung:
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Diese Eintragung gilt nur in Deutschland !
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Keine Aufstiegsprüfung auf A 2 nach 2 Jahren möglich !